Kundengruppe
Berufstätige, Jugendliche, Ältere, Unternehmen,
Kategorie
Dauer
1Tag
Preis
150,00 EUR*
* zzgl. 19% Mehrwertsteuer
** Rabatte sind nicht kombinierbar.
Die sogenannten "Brennholzselbsterwerber" gehen einer sehr gefährlichen Arbeit nach, aber unterliegen weder der Unfallversicherungspflicht, noch dem Arbeitsschutzgesetz. Im Kreis der beteiligten Institutionen (Landesforsten sowie kommunale und private Forstbetriebe) ist man sich einig, dass Aufklärung und Standards helfen, Unfälle zu vermeiden. Wer selber fällen möchte, muss einen entsprechenden Kurs belegt haben.
Am Ende des Kurses erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, das er erfolgreich am Motorsägen- und Freischneiderlehrgang "für die Aufarbeitung von Brennholz" teilgenommen hat.
Kenntnisse und Fertigkeiten - theoretisch
Im Kurs erlernen die Teilnehmer das sichere Fällen von Bäumen für den Brennholzselbsterwerb.
Personen, die für berufliche und private Zwecke Holz be- oder aufarbeiten und das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Vollendung des 18.Lebensjahres.