Diese 2 Finanzierungsinstrumente greifen bei unseren bbw Lehrgängen, sofern sie privat finanziert werden:
Mit dem Aufstiegs-BAföG, ehemals Meister-BAföG (Finanzierung über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG), werden seit dem 01.08.2020 einkommensunabhängig und nicht rückzahlungspflichtig 50 % der Lehrgangsgebühren bezuschusst. Die verbleibenden 50 % können über einen zinsgünstigen Kredit finanziert werden, von dem nach bestandener Prüfung nur 50 % zurückgezahlt werden müssen. Das Aufstiegs-BAföG kann z. B. für die Lehrgänge: Gepr. Wirtschaftsfachwirt (IHK) oder Gepr. Betriebswirt (IHK) beantragt werden.
Die einkommensabhängige Bildungsprämie kann genutzt werden bei einem zu versteuernden jährlichen Einkommen von 20.000 EUR (allein veranlagte Personen) bzw. bei einem Einkommen von 40.000 EUR (gemeinsam veranlagte Personen).
Dadurch ergibt sich eine Kostenersparnis von 50 % der Weiterbildung bei einem max. Zuschuss von 500 EUR.
Die Bildungsprämie kann z. B. beantragt werden für die Weiterbildungen: Projektmanagement oder für die Ausbildung der Ausbilder (AEVO) - IHK.